Das Versicherungsunternehmen hat im August 2018 ein Beschwerdeverfahren bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) eingereicht und gefordert, die Domain allianz.travel zu transferieren. Die Domain wurde am 23. Januar 2017 von einer Privatperson in Russland registriert.
Die Allianz SE mit Hauptsitz in München wurde 1890 gegründet, ist in über 70 Ländern aktiv und hat derzeit über 140.000 Mitarbeiter. Damit ist sie eine der ältesten und größten Versicherungen und zählt über 88 Millionen Kunden weltweit. Sie besitzt verschiedene deutsche, europäische und internationale Wort und Wort-/Bildmarken „Allianz“ und hat diverse Domains wie allianz.de, allianz.fr oder allianz-jobs.com registriert. Sie macht in der Beschwerde ihre Exklusivrechte geltend und gibt an, dass der strittige Domainname verwirrend ähnlich zu ihren Marken ist. Es bestehe der deutliche Eindruck, dass sich der Domainname auf die Marke beziehe. Zudem gibt die Beschwerdeführerin an, dass der Beschwerdegegner weder Rechte noch ein berechtigtes Interesse an diesem Domainnamen habe, aber scheinbar mit diesem Domainnamen von der Bekanntheit der Marke profitieren möchte. Vor allem untermauert sie das böswillige Interesse damit, dass ihr Kerngeschäft Versicherungen mit dem Webauftritt für Reise-Versicherung unter der strittigen Domain tangiert wird. Der Beschwerdegegner hat sich nicht gegenüber der WIPO geäußert.
In ihrer Beurteilung stellt die WIPO fest, dass die strittige Domain die unverwechselbare Marke der Beschwerdeführerin enthält. Sie kommt zu dem Schluss, dass der Domainname auch in Kombination mit der Toplevel-Domain (TLD) .travel somit verwirrend ähnlich zur Marke und Unternehmensnamen der Beschwerdeführerin ist. Sie ist weiterhin der Ansicht, dass dem Beschwerdegegner Rechte an dem Domainnamen fehlen und er kein berechtigtes Interesse hat. Es sei ebenfalls aufgrund der weltweiten Bekanntheit der Marke höchst unwahrscheinlich, dass solch eine Domain rechtmäßig für eine andere kommerzielle Nutzung als zur Schaffung einer Verwechslung verwendet werden könnte, vor allem bei einer Privatperson. Die strittige Domain zeigt eine Webseite an, die Reise-Versicherungen anbietet, allerdings keine weiteren Informationen zum Versicherungsdienstleister oder zu einer Verbindung mit der Beschwerdeführerin. Der Beschwerdegegner besitzt keinerlei Rechte und mangels Erklärung kommt die WIPO in ihrer Entscheidung zu dem Schluss, dass die Domain nicht mit einem gutgläubigen Angebot von Waren oder Dienstleistungen verwendet wird. In Anbetracht der Tatsache, dass die Marke weltweit bekannt ist, aktuelle Suchmaschinen zur Verfügung stehen und der globalen Reichweite des Internets hält die WIPO es für nahezu unmöglich, dass der Beschwerdegegner die Marke nicht gekannt hat. Basierend auf ihrer Prüfung entscheidet die WIPO, dass die strittige Domain an die Beschwerdeführerin zu übertragen sei. Die vollständige Entscheidung ist auf der Webseite der WIPO veröffentlicht.
Nach aktuellem Stand (25.10.2018) ist der Transfer noch nicht durchgeführt und die Webseite mit dem Angebot nach wie vor einsehbar.
Es ist immer ärgerlich für ein Unternehmen, wenn es Domains außerhalb des eigenen Portfolios gibt, die Marken-, Produkt- oder Unternehmensnamen entsprechen. Umso schlimmer ist es, wenn es Trittbrettfahrer sind, die von der Bekanntheit profitieren möchten. Sei es durch Verwechslung oder mit Phishing-Versuchen. Eine Strategie für solche Fälle hilft, Vorsorge zu treffen (beispielsweise bestimmte Domains defensiv zu registrieren) und Vorgehen zu definieren, wie in solchen Vorfällen vorzugehen sei. Mit einem Domainmanager, der alle Marktrestriktionen kennt und Erfahrungen bei Domainstreitfällen hat wie wir, kann eine unternehmensweite Strategie erarbeitet oder eine bestehende optimiert werden. Dadurch lassen sich Imageschäden und Umsatzeinbußen Grenzen setzen.
Quellen: WIPO, nic.travel