Am 23. Juni 2016 stimmten fast 52% der Wähler für den Austritt aus der Europäischen Union. Theresa May leitete als britische Premierministerin den Austrittsprozess am 29. März 2017 rechtswirksam in die Wege. Nun ist nach der vertraglich vorgesehenen zweijährigen Verhandlungsperiode mit dem Austritt im nächsten Jahr zu rechnen. Die Übergangsphase soll im Anschluss bis 2021 andauern.
Derweil verhandelt die Europäische Kommission mit der britischen Regierung die Details für den Austritt. Diese sollen nach Aussage von Michel Barnier, Chefunterhändler der Europäischen Kommission, spätestens bis Mitte November abgeschlossen sein. Die Briten sind sich indes intern nicht einig und fürchten daher vor einem ungeordneten Austritt, der große Auswirkungen auf die Wirtschaft haben könnte.
Auswirkungen wird es auch bei Registrierungen bzw. Verlängerungen von Domains unter der TLD .eu beim Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU geben. Diese TLD kann von Personen, Unternehmen und Organisationen mit Sitz in der Europäischen Union registriert bzw. verlängert werden. Falls sich die Registrierungsbedingungen nicht ändern, sind ca. 300.000 Domains direkt von den Auswirkungen betroffen, bei denen den Inhabern aus dem Vereinigten Königreich plötzlich die Registrierungsberechtigung für .eu fehlt.
Als Domainmanager engagieren wir uns aktiv um die beste Lösung für betroffene Unternehmen zu finden. Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat dazu eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit den politischen und administrativen Fragen zu den möglichen Brexit-Szenarien befasst. Zusammen mit weiteren Beteiligten arbeiten wir gemeinsam an einem Konzept, um die betroffenen Domaininhaber beim Fortbestand ihrer Domainregistrierungen zu schützen – und damit unter anderem vor Missbrauch ihrer Domains. Denn nach heutigem Stand besteht die Gefahr, dass Kriminelle die frei gewordenen Domains registrieren und für ihre Zwecke missbrauchen.
Die Europäische Kommission ist aufgefordert, alternative Vorgehen zum sofortigen Verlust der Registrierungsrechte zu betrachten, gegebenenfalls eine befristete Übergangsphase zu schaffen oder bestenfalls die Registrierungsbedingungen für .eu anzupassen. Unabhängig davon, wie der Austritt letztlich aussehen wird und wie sich die Parteien einigen, sollten Unternehmen und Organisationen, die einen Firmensitz in Großbritannien, Nordirland, Gibraltar oder den britischen Überseegebieten haben, sich auf die Auswirkungen des Brexit auf ihre Domains vorbereiten. Anpassung der Domainstrategie oder Registrierung möglicher Alternativen sind da nur zwei Punkte, die damit einhergehen.
Wir werden an dieser Stelle und betroffene Kunden direkt informieren, wenn es hierzu neue Informationen gibt.
Quellen: Wikipedia, Eurid, ECO, FAZ