DM klagt und gewinnt

Die Domain dmdeutschland.net soll nach einer Entscheidung der WIPO in das Domain-Portfolio der Drogeriekette transferiert werden.

Das in Karlsruhe ansässige Unternehmen DM-Drogerie Markt GmbH & Co. KG hat im Juni 2018 bei der WIPO (World Intellectual Property Office) Beschwerde zur Domain dmdeutschland.net eingereicht und einen Transfer in das eigene Domain-Portfolio gefordert. Die Beschwerdeführerin ist in 12 europäischen Ländern mit mehr als 3.000 Filialen vertreten und gilt als umsatzstärkste Drogeriekette in Deutschland. Sie ist in Besitz verschiedener Marken „DM“ in unterschiedlichen Klassen mit Schutz in allen EU-Ländern. Weiterhin besitzt sie die Domain dm.de, sowie diese Abkürzung unter weiteren Domainendungen. Die Beschwerdegegnerin ist eine Privatperson aus Frankreich und hat die Domain dmdeutschland.net am 28.04.2018 registriert.

In ihrer Beschwerde führt die Beschwerdeführerin an, dass ihre Marke klar erkennbar ist und der Domainname zusätzlich das Land mit dem Hauptsitz der Drogeriekette beinhaltet. Besucher dieser Webseite erwarten daher nach ihren Angaben einen Webauftritt der Beschwerdeführerin. Weiterhin gibt sie an, dass keine legitime Fan- oder Kritikseite unter dieser Domain, sondern eine gefälschte Verlosungsseite für Phishing-Zwecke eingerichtet sei. Die Domain soll daher laut Beschwerdeführerin böswillig registriert und verwendet werden. Schließlich gibt die Beschwerdeführerin noch an, dass die Beschwerdegegnerin weder berechtig ist die Marken zu nutzen noch sei sie im Allgemeinen unter „dm“ oder „dmdeutschland“ bekannt und auch nicht mit der Beschwerdeführerin verbunden. Schließlich erwähnt sie noch, dass die E-Mail-Adresse der Beschwerdegegnerin mit den Domains asos-de.com und demediamarkt.info in Verbindung steht. Diese Tatbestände lassen die Beschwerdeführerin behaupten, dass die Beschwerdegegnerin Domainnamen mit Marken Dritter zu kommerziellen Zwecken, mit böswilligen Absichten und ohne jegliche Rechte nutzt.

Eine Stellungnahme von Seiten der Beschwerdegegnerin in diesem Fall wurde nicht bei der WIPO eingereicht.

Die WIPO gibt in ihrer Entscheidung an, dass die Marke „dm“ sowohl in Deutschland als auch anderen europäischen Ländern sehr präsent ist und der Beschwerdegegnerin bekannt sein musste, vor allem da sie den Domainnamen mit der Marke und dem Zusatz des Landes des Hauptsitzes registriert hat. Weiterhin gibt sie an, dass eine Phishing-Seite mit einem Domainnamen, der scheinbar ein legitimes Aussehen auf den Nutzer aufweist, eindeutig betrügerisch ist. Die WIPO vertritt daher ebenfalls die Ansicht, dass die Domain dmdeutschland.net böswillig registriert und verwendet wurde. Sie entscheidet daher, dass die Domain an den Beschwerdeführer zu transferieren sei.

Die vollständige Entscheidung (D2018-1248) kann auf den Seiten der WIPO nachgelesen werden.

In diesem Fall hat sich wiederholt der Beschwerdegegner nicht bei der WIPO dazu geäußert und damit den Verdacht erhärtet, dass die Domain böswillig registriert und verwendet wurde. Sie äußerte sich auch nicht bei der Beschwerde zur Domain asos-de.com (D2018-0071). Hier wurde ebenfalls entschieden, dass die Domain an den Markeninhaber von „ASOS“ transferiert werden soll.

Phishing-Webseiten können zu Imageschäden und Umsatzeinbußen für Unternehmen führen und die geschädigten Kunden verlieren ihr Geld. Wir empfehlen daher eine automatische Überprüfung der Domain bzw. Markennamen, um schnell agieren zu können und einen möglichen Schaden zu begrenzen.

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