Es gibt allerdings ein weiteres, wichtiges Datum im Zuge dieser Liberalisierung, das sich Domainbesitzer von Third-Level-Domains merken sollten: Bis zum 20. September 2022 gibt es eine priorisierte Vergabe der kurzen Domains für Domainbesitzer, die eine entsprechende Domain unter einer der Second-Level-Endungen bei der australischen Registry (auDA) in der Vergangenheit registriert haben. Allen Domainbesitzern von Third-Level-Domains, vor allem Unternehmen, empfehlen wir zu prüfen, ob eine priorisierte Vergabe möglich ist und wenn dem so ist, welche Priorität besteht. Die Registry in Australien unterscheidet zwei verschiedene Prioritätsstufen. Der Einfachheit halber gilt: je älter eine Domain ist, desto höher liegt die Wahrscheinlichkeit, dass die beste Priorisierungsstufe gilt.
Bis zu dem genannten Stichtag hält die Registry Domains unter .au als Reservierung zurück, für die entsprechende Third-Level-Domains existieren. Nach dem 20. September 2022 werden diese Domains entsprechend freigegeben und können von jedem, der die offiziellen Registrierungsbedingungen erfüllt, registriert werden.
Gerne sind wir Ihnen behilflich dabei, die kürzeren Second-Level-Domains für Sie zu registrieren. Für Unternehmen ohne Firmensitz in Australien bieten wir unseren Treuhandservice an, um die Registrierungsbedingungen zu erfüllen und Domains in Australien registrieren zu können. Melden Sie sich bitte telefonisch unter 0231/58698123 oder per E-Mail unter support@123domain.eu an uns.
Quellen: auda.org.au