Derzeit ist die Registrierung einer Secondlevel-Domain nicht erlaubt. Lediglich Thirdlevel-Domains wie beispielsweise .me.uk für Privatleute, .ltd.uk für eingetragene Limited-Gesellschaften oder .co.uk für eingetragene Firmen können registriert werden.
Nominet hat bereits verschiedenen Gespräche mit den Registraren geführt, in verschiedenen, öffentlichen Umfragen und Meetings viele Rückmeldungen erhalten und die Anforderungen und Vorschläge ausgewertet. Unter anderem wurden folgende wichtige Elemente für die neuen Bedingungen herausgearbeitet:
- Es soll ein Vorrecht zur Registrierung geben für Registranten, die bereits Domains unter der/den Thirdlevel-Domains registriert haben. Im Fall konkurrierender Ansprüche soll der co.uk-Domain Priorität eingeräumt werden.
- Domains ohne mögliche Bevorrechtigungen sollen getreu dem Motto „first come – first served“ vergeben werden.
- Für Registranten außerhalb Englands wird eine Zustelladresse in England benötigt.
- Es sollen verstärkte Kontrollen der eingetragenen Kontaktdaten durchgeführt werden.
Nominet prüft die Rückmeldungen intern, plant eine weitere Konferenz unter anderem zu dieser Thematik im März 2014 und wird schließlich entscheiden, inwieweit die Liberalisierung stattfinden kann und welche Anforderungen und Vorschläge dabei umgesetzt werden können.
123domain.eu empfiehlt bereits jetzt Ihr Domain-Portfolio in Hinblick der eingetragenen Domain-Kontakte zu überprüfen und - je nach Domain-Strategie - gegebenenfalls um die zu Beginn genannten Thirdlevel-Domains zu erweitern.
Als kompetenter Domainmanger informiert 123domain.eu seine Kunden schnell und unkompliziert auf verschiedenen Wegen über Änderungen im Domain-Sektor. In der Toplevel-Datenbank sind alle Registrierungsbedingungen aktuell aufgezeigt. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie weitere Informationen zur Liberalisierung der ccTLD .uk wünschen.