Bislang konnten Domains nur unter einer Secondlevel-Domain (SLD) wie beispielsweise .co.uk oder .org.uk registriert werden, da die Registrierung unter der Toplevel-Domain (TLD) .uk direkt bisher von der Registry nicht vorgesehen war. Bei der Einführung von .uk werden auch hier Domain-Besitzer bestehender Domains in England - vor allem von existierenden .co.uk Domains - bevorzugt.
Die Registry reserviert kostenlos und für 5 Jahre bis zum 10. Juni 2019 nach den folgenden Regeln die entsprechende .uk Domain für bereits registrierte Domains unter den aktuellen SLDs. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Domain-Besitzer jederzeit entscheiden, ob er die Domain unter der TLD .uk registrieren möchte. Die TLD .uk ergänzt nach aktuellen Informationen die bereits bestehenden Domainendungen. Vorerst ist nicht geplant, dafür eine oder mehrere bestehende Domainendungen in England einzustellen.
Folgend haben wir Ihnen die Regeln, welche Domain-Besitzer bevorrechtigte Domains direkt unter der TLD .uk registrieren dürfen, zusammengefasst:
Die Domain wurde vor dem 28. Oktober 2013 unter der folgenden SLD registriert:
- .co.uk: Die entsprechende .uk Domain wird automatisch reserviert.
- .org.uk: Sofern es keine .co.uk Domain gibt, wird die entsprechende .uk Domain automatisch reserviert.
- .me.uk: Sofern es keine .co.uk oder .org.uk gibt, wird die entsprechende .uk Domain automatisch reserviert.
- .net.uk, .plc.uk und .ltd.uk werden nachrangig behandelt.
Die Domain wurde zwischen dem 28. Oktober 2013 und dem 10.Juni 2014 unter der folgenden SLD registriert:
- .co.uk: Sofern es keine weitere SLD gibt, wird die entsprechende .uk Domain automatisch reserviert.
- .org.uk: Jede existierende .co.uk Domain hat Vorrang, ansonsten kann jeder die entsprechende .uk Domain „first come – first served“ registrieren.
- .me.uk: Jede existierende .co.uk oder .org.uk Domain hat Vorrang, ansonsten kann jeder die entsprechende .uk Domain „first come – first served“ registrieren.
- .net.uk, .plc.uk und .ltd.uk werden nachrangig behandelt.
Registrierte Domains bleiben von der Liberalisierung unberührt. Sollten diese allerdings bis zum 10. Juni 2019 gelöscht werden, verfällt das nicht wieder herstellbare Vorrecht zur Registrierung der entsprechenden .uk Domain und jeder andere kann die Domain nach dem Prinzip „first come – first served“ registrieren.
Auch wenn der jeweilige Domain-Besitzer kein Interesse an dem entsprechenden .uk Pendant hat, kann kein anderer die Domain innerhalb dieser 5 Jahre registrieren. Lediglich ein Besitzer-Wechsel bei der Registry kann nach erfolgter Registrierung die Rechte an der .uk Domain übertragen.
Domain-Besitzer von Domains unter den aktuellen SLDs in England können durch 123domain.eu überprüfen lassen, ob die entsprechende .uk Domain für ihre Domain oder gegebenenfalls eine andere reserviert wurde. Anschließend können entsprechend reservierte Domains für die Registrierung vorbereitet oder aber alternative Wege für die Wunsch-Domain unter .uk aufgezeigt werden.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Liberalisierung in England und Ihren .uk Domains zur Verfügung. Rufen Sie uns dazu bitte direkt unter +49 231 58698-123 an oder kontaktieren uns per E-Mail unter info@123domain.eu.