In der Datenbank des TMCH können Markeninhaber bereits vor der konkreten Einführung der neuen Domainendungen ihre Markenrechte anmelden. Dieses ist einerseits Voraussetzung für eine mögliche spätere bevorzugte Registrierung von (Marken-)Domains in Sunrise-Phasen (auch wenn die endgültigen Bedingungen für die Einführungsphasen der neuen Toplevel dabei jeweils von der Vergabestelle bestimmt werden).
Außerdem beinhaltet es einen Informationsservice an den Markeninhaber über eine mögliche Verletzung von Markenrechten, sobald ein dritter Antragsteller den Markennamen als Domain unter einem beliebigen neuen Toplevel registrieren möchte. Auch der Antragsteller wird darüber informiert (gewarnt), dass für diesen Domainnamen eine Marke im TMCH gelistet ist.
Wir empfehlen jedem Markeninhaber nachdrücklich die Eintragung seiner wichtigen Marken im "Trademark Clearinghouse". Weitere detaillierte Informationen zu dem Verfahren und den Bedingungen der Eintragung finden Sie auf unserer Webseite.