Registrierung von Domains mit alternativen Schreibweisen schützen vor langjährigen Domainstreitigkeiten

Das weltweit bekannte Unternehmen Würth hat es selbst erlebt und erst nach 18 Jahren die Domain würth.com von der WIPO zugesprochen bekommen.

Die Würth-Gruppe wurde 1945 gegründet, beschäftigt derzeit mehr als 76.000 Mitarbeiter in 400 Unternehmen in mehr als 80 Ländern und hat in 2018 einen Umsatz von 13,6 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das Familienunternehmen ist Weltmarktführer im Handel mit Montage- und Befestigungsmaterial. Es engagiert sich unter anderem im kulturellen Sektor und im Sportbereich: Es war Sponsor der Deutschen Fußballnationalmannschaft und von Vereinen der Bundesliga oder sponsorte in den letzten Jahren die Uniformen der Schiedsrichter und ihrer Assistenten in der führenden Fußballliga Spaniens („La Liga“).

Das Unternehmen Adolf Würth GmbH & Co. KG ist Markeninhaber verschiedenster deutscher und internationaler Marken „Würth“´. Es besitzt entsprechende Domains wie wuerth.com, wurth.com oder wurth.es. Bislang gehörte die Domain würth.com nicht dazu. Diese Domain wurde am 26. Februar 2001 von einer Privatperson aus Spanien registriert und zeigte eine „Parken-Seite“ an. Das deutsche Unternehmen hat nun Beschwerde bei der WIPO (World International Property Organization) eingereicht und fordert den Transfer dieser Domain.

Die Beschwerdeführerin gibt an, dass „Würth“ ein seltener, deutscher Nachname ohne Bedeutung sei und weder im Deutschen noch im Spanischen Vokabular vorkäme. Es handele sich hierbei um einen unverwechselbaren Markennamen mit einem bekannten Ruf. Sie stellt weiterhin dar, dass der Name der strittigen Domain genau dem Markennamen entspräche und dass der Beschwerdegegner weder Rechte noch ein berechtigtes Interesse an diesem Namen hat. Es liegt keine Genehmigung der Beschwerdeführerin zur Nutzung dieser Marke vor. Zudem behauptet sie, dass der Domainname böswillig verwendet würde: ihr wurde eine Verkaufsabsicht für ein Gebot zwischen 8.000 Euro und 10.000 Euro mitgeteilt. Ebenso muss der Beschwerdegegner die Marke bekannt gewesen sein: Eine Umlautdomain würde selten von einem Spanier registriert werden und mit wurth.es sei die Markeninhaberin bereits in Spanien tätig. Der Beschwerdegegner hätte noch weitere Domains mit Unternehmensnamen oder Marken Dritter registriert, was auf die Absicht des Domainhandels hindeute. Zudem würde die strittige Domain seit 17 Jahren nicht für eine aktive Webseite genutzt werden. Von Seiten des Beschwerdegegners liegt der WIPO keine Stellungnahme vor.

Die WIPO bestätigt in ihrer Entscheidung, dass der strittige Domainname dem Namen der Markenrechte entspricht. Der Beschwerdegegner hat gegenüber der WIPO kein berechtigtes Interesse an der Domain nachgewiesen. Die WIPO stellt zudem fest, dass die Nutzung der Webseite weder ein gutgläubiges Angebot beinhaltet noch handelt es sich um eine rechtmäßige nichtkommerzielle oder eine faire Nutzung. Weiterhin stellt sie fest, dass der Beschwerdegegner böswillig mit der Registrierung der Domain gehandelt haben muss, da der Domainname offensichtlich mit der Beschwerdeführerin in Verbindung steht. Es liegt nahe, dass er den Eindruck einer Verbindung zur Beschwerdeführerin erwecken wollte. Aufgrund der genannten Punkte leitet die WIPO ab, dass die passive Nutzung der Domain durch den Beschwerdegegner nicht die Feststellung einer böswilligen Registrierung und Nutzung verhindert.

Aus der dargestellten Begründung entscheidet die WIPO, dass die Domain an die Beschwerdeführerin zu transferieren sei. Zum heutigen Stand (21.01.2019) hat der Transfer noch nicht stattgefunden. Die vollständige Entscheidung zur Domain würth.com kann auf den Seiten der WIPO eingesehen werden.

An dieser Entscheidung wird deutlich, wie lange es dauern kann, bis Markeninhaber entsprechende Domainnamen in ihrem Portfolio und damit in Sicherheit wissen. 17 Jahre bzw. 18 Jahre ist schon ein sehr langer Zeitraum. Es wurden wahrscheinlich in den letzten Jahren verschiedene Wege probiert, um die Domain in das eigene Portfolio zu transferieren. Schließlich musste eine Beschwerde bei der WIPO eingereicht werden, um die Domain nun hoffentlich bald im eigenen Portfolio zu wissen. Um sich Kosten, Nerven, Umsatz- und Reputationsverluste zu sparen, empfehlen wir die regelmäßige Überprüfung des eigenen Domainportfolios sowie die Registrierung von Domains mit alternativen Schreibweisen (Bindestriche, Umlaute etc.) – vor allem in den wichtigsten Regionen, in denen das Unternehmen tätig ist.

Quellen: wipo.int, wuerth.com

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