Trotz Markenansprüchen verbleibt die Domain rioja.com beim Domainbesitzer

Die Beschwerde (D2018-0168) zur Domain rioja.com bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) wurde zugunsten des aktuellen Domainbesitzers entschieden. Hätte ein anderes Mitglied des Schiedsgerichts eine entgegengesetzte Entscheidung gefällt?

Beschwerdeführerin ist die Kommission der Qualifizierten Herkunftsbezeichnung Rioja (Consejo Regulador de la Denominación de Origen Rioja „DOCa Rioja“). Die Beschwerdegegnerin ist der Domainbesitzer von rioja.com.

Die Beschwerdeführerin vertreibt unter der Domain riojawine.com Informationen zur Region Rioja mit ihren unterschiedlichen Anbaugebieten, den Weinen, Traubensorten und touristischen Empfehlungen zu Weinkellereien, Restaurants und Hotels. Zudem hält sie verschiedene nationale und internationale Marken in ihrem Besitz, die teilweise seit 1992 eingetragen sind.

Die Domain rioja.com ist seit dem 7.11.1996 registriert. In diversen Zeiträumen stand sie zum Verkauf.  

In der Beschwerde führt die Beschwerdeführerin verschiedene Argumente an: Der Wein mit der Herkunftsbezeichnung Rioja ist an den gekennzeichneten Etiketten und Siegeln zu erkennen und ist Verbrauchern auf der ganzen Welt bekannt. Sie beruft sich auf eine Studie, die belegt, wie erfolgreich Rioja die Weinweltrangliste hinsichtlich der Umwandlung von Markenbekanntheit in Verkäufe ist. Zudem werden verschiedene Symbole, internationale Marken und Domains von der Klägerin verwendet, die mit der Herkunftsangabe in Verbindung stehen. Sie klagt an, dass der Domainname ihren eingetragenen Marken zum Verwechseln ähnlich ist. Sie teilt weiterhin mit, dass der Domainbesitzer weder Rechte noch berechtigtes Interesse an dieser Domain besitzt und dass ihr nicht bekannt ist, dass die Domain jemals seit ihrer Registrierung verwendet wurde. Sie argumentiert, dass der Domainname in böser Absicht registriert und verwendet wurde.

Der Domainbesitzer erwidert daraufhin folgendes: Zunächst einmal verwendet die Beschwerdeführerin die Domain riojawine.com, um den Wein aus der Region Rioja zu bewerben, da ansonsten kein Bezug zur allgemeinen, geographischen Region besteht. Die Marken der Klägerin sind entweder bildlich, Wortmarken mit mehreren Wörtern oder Marken, die nach der Registrierung der Domain angemeldet wurden. Die Beschwerdegegnerin führt weiterhin auf, dass die Beschwerdeführerin kein Hersteller der Waren ist und dass eine geographische Angabe nicht per se den Wein eines Herstellers von einem anderen unterscheidet. Damit ist die grundlegende Funktion einer Marke nicht gegeben. Die geographische Angabe Rioja bezieht sich zudem auf Provinzen in Argentinien, Peru, Andalusien und Spanien. Lediglich die Verwendung ist keine verwirrende Ähnlichkeit. Weiterhin wird der Domainname angemessen genutzt. Die Beschwerdegegnerin betreibt mehrere Websites und plant, den strittigen Domainnamen zu entwickeln. Weiterhin hat die Beschwerdeführerin die Böswilligkeit nur vermutet und nicht belegt. Ebenfalls stand die Domain zwar zum Verkauf, die Beschwerdegegnerin hat allerdings nicht versucht, die Domain an die Beschwerdeführerin zu verkaufen.

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, da beide Parteien nicht ausreichende Argumente vorgebracht haben. Vor allem die Beschwerdeführerin habe die Tatbestandsmerkmale nicht ordentlich belegt. Die ausführliche Beschwerde mit allen Argumenten und der detaillierten Entscheidung sind bei der WIPO veröffentlicht.

Marken dienen dazu, eigene Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen abzugrenzen. Je bekannter eine Marke im Markt ist, desto höher wird ihr Stellenwert im Unternehmen. Denn schlussendlich generiert sie entsprechend monetäre Umsätze.

Mit der Entscheidung dieser Beschwerde wird wohl kaum jemand gerechnet haben, am wenigsten die Beschwerdeführerin. Wahrscheinlich wird sie sich in diesem Fall ärgern, die Domain rioja.com nicht selbst registriert zu haben. Als 1992 die erste Bildmarke geschützt wurde, schien die Domain noch frei gewesen zu sein. In Relation zu den Kosten für das Beschwerdeverfahren und dem potentiellen Umsatzverlust sind die Gebühren für die Registrierung und den jährlichen Betrieb einer .com-Domain sehr gering.

Wir sind gespannt, wie es mit der Domain nun weitergeht. Wird sie verkauft? Wird sie wie angegeben entwickelt? Sobald es dazu Neues gibt, werden wir erneut über diese Domain berichten. Bis dahin empfehlen wir, das eigene Domainportfolio zu überprüfen und mit bestehenden Marken abzugleichen.

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