Das Unternehmen hat Vertriebs- und Servicestandorte in 50 unterschiedlichen Ländern in Australien, Afrika, Südamerika, Asien und Europa. Es ist Markeninhaber verschiedenster Marken wie „dräger“ und „draeger“ und hat Domains wie „draeger.com“, „drägerwerk.com“ oder auch „drager.us“ registriert. Nun hat es bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) Beschwerde eingereicht und gewinnt den Streit um die Vertipper-Domain „dreagerwerk.com“. Diese soll nun vom aktuellen Domainbesitzer an das Unternehmen transferiert werden.
Beim Lesen der WIPO-Entscheidung ist erst später aufgefallen, dass es sich nicht um eine Umlaut-Domain, sondern um eine Vertipper-Domain des Umlauts handelt. Die Domain wurde am 3. Januar 2022 registriert und leitet auf die offizielle Webseite unter der Domain „www.draeger.com“ weiter.
In einer WIPO-Beschwerde müssen drei wichtige Punkte erfüllt werden:
- Identisch oder zur Verwechslung ähnlich
Die Domain ist identisch zu existierenden Marken des Beschwerdeführers oder zum Verwechseln ähnlich zu eben solchen Marken. - Rechte oder berechtigtes Interesse
Der Beschwerdeführer besitzt Rechte (Markenrechte) bzw. der Beschwerdegegner hat keinerlei Rechte noch ein berechtigtes Interesse an dem Domainnamen. - Bösgläubige Registrierung und Missbrauch
Die Domain ist bösgläubig registriert und es liegt ein Missbrauch des Beschwerdegegners vor.
Sind alle drei Punkte erfüllt, stehen die Chancen gut, dass das Gremium bei der WIPO, welches aus einem oder drei Juristen besteht, eine positive Entscheidung für den Beschwerdeführer fällt.
In ihrer Beschwerde (D2022-1874) weist die Drägerwerk AG & Co. KGaA darauf hin, dass die strittige Domain „dreagerwerk.com“ ihrer Marke als auch ihrer Domain zum Verwechseln ähnlichsieht, da sie eine absichtlich falsche Schreibweise der Marke bzw. Domain wiedergibt.
Ebenfalls stellt die Beschwerdeführerin dar, dass der Domaininhaber weder ein Recht hat noch ein berechtigtes Interesse besteht. Es wurde keinerlei Lizenz, Genehmigung oder Erlaubnis erteilt, um diese Domain zu nutzen.
Die Beschwerdeführerin gibt an, dass ein Hinweis auf Bösgläubigkeit vorliegt aufgrund der Verwendung des falsch geschriebenen Domainnamen. Weiterhin leitet die strittige Domain auf die offizielle Website der Beschwerdeführerin weiter und hat MX-Einträge hinterlegt. Die Domain wird scheinbar für den E-Mail-Verkehr verwendet. Das sei ein übliches Vorgehen bei Spam- bzw. Phishingangriffen, bei denen der Domainbesitzer versucht, die Empfänger in die Irre zu führen.
Der Beschwerdegegner hat keine Stellungnahme zu dieser Beschwerde abgegeben, um seinen Standpunkt zu vertreten und das berechtige Interesse nachzuweisen. Das Gremium für diese Beschwerde stimmt allen Punkten und Argumenten der Beschwerdeführerin zu und entscheidet, dass die strittige Domain an die Beschwerdeführerin zu transferieren sei.
Die Gebühren, um die Beschwerde bei der WIPO einzureichen, belaufen sich zwischen 1.500 USD und 5.000 USD und mehr, abhängig von der Anzahl der Domains in einer Beschwerde und der Größe des Gremiums (1 oder 3 Teilnehmer). Bei mehr als 10 Domains wird es teurer. Das sind lediglich die Gebühren für die Einreichung, hinzu kommen weitere und höhere Kosten für Juristen oder Experten, welche die Beschwerde vorbereiten, ausarbeiten und formulieren. Oder auch für Dienstleistungen, um mehr Informationen zur strittigen Domain für die Argumentation der Experten zu erhalten.
Ob eine Domain eher zu registrieren ist als das Risiko einer Fremdregistrierung einzugehen, lässt sich nie pauschal beantworten. Ex post betrachtet lautet hier die Empfehlung, die Domain aus folgenden Gründen besser registriert zu haben:
- Es handelt sich mit .com um eine beliebte Toplevel-Domain
- Der Vertipper des Umlauts ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich
- Der Domainname passt zum Portfolio, da ja auch "drägerwerk.com" zum selbigen gehört
- Das Verhältnis Registrierungsgebühren zu Kosten für eine WIPO-Beschwerde und mögliches Schadensrisiko ist sehr gut. Geringe Registrierungsgebühren treffen auf hohe Kosten für eine Beschwerde, das Risiko für Reputationsschäden ist eine latente Gefahr.
Unternehmen, die weltweit tätig sind, werden potenziell öfter von Menschen mit krimineller Energie wahrgenommen, als lokale Unternehmen. Dies steigert das Risiko für Fremdregistrierungen, sei es durch den genauen Markennamen, eine Vertipper-Domain oder wie eben in diesem Fall eine Vertipper-Domain des Umlauts. Eine unternehmensindividuelle Strategie, welche weiteren Domainnamen zum Schutz registriert werden soll(t)en und wie auf fremd registrierte Domains zu reagieren sei, ist daher sehr empfehlenswert. Diese individuelle Strategie kann die Frage beantworten, ob eine Domain registriert werden soll oder das Risiko einer Fremdregistrierung einzugehen ist.
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Quellen: wipo.int