Immerhin hat sich die EURID in diesem Chaos dazu entschieden, die ursprünglichen Änderungen der Registrierungsbedingungen zu aktualisieren (hier hatten wir darüber berichtet).
Demnach dürfen Privatpersonen oder Unternehmen mit einem Wohn- bzw. Geschäftssitz in Großbritannien (GB) oder Gibraltar (GI) ab dem 1.November 2019 keine .eu-Domain mehr registrieren. Es gibt allerdings eine Ausnahme, wenn sie denn nachweisen können, ein Staatsbürger einer der restlichen 27 Mitgliedstaaten der EU zu sein.
Domains, bei denen der aktuelle Domainbesitzer in GB bzw. GI wohnt oder seinen Sitz hat, werden separat Ende Oktober von der Registry angeschrieben. Sie haben dann einschließlich bis zum 31.12.2019 die Möglichkeit, die Domain entsprechend zu aktualisieren und die geänderten Registrierungsbedingungen zu erfüllen. Sie können bis dahin die passenden Nachweise erbringen, die Kontaktdaten der Domain anpassen oder die Domain an jemanden transferieren. Die Domains können in dieser Zeit nicht
- an jemanden übertragen werden, der seinen Wohn- oder Geschäftssitz in GB bzw. GI hat,
- manuell verlängert werden oder
- automatisch verlängert werden. Domains, die in dem Zeitraum auslaufen, werden in den Status „withdrawn“ gesetzt.
Domains, die bis zum 31.Dezember 2019 einschließlich nicht wie gefordert den aktuellen Bedingungen entsprechen, werden ebenfalls von Seiten der Registry in den Status „withdrawn“ gesetzt. Dann werden diese Domains nicht mehr funktionieren und keine aktiven Dienste mehr unterstützen. Zum 1. November 2020 können diese Domains dann wieder frei registriert werden.
Es gibt noch weitere Informationen für Domains in besonderen Stati. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie betroffen sind oder Interesse an möglichen freiwerdenden Domains haben.
Quellen: eurid.eu